Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma AIROFOG Germany, Inh. Dipl.-Ing. Bernhard Bette

§ 1 Geltung dieser AGB

(1) Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche und daher auch künftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verwenders sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender aber entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.(2) Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB. (3) Wir erkennen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde/wird ausdrücklich schriftlich sowie individual-vertraglich vereinbart.

§ 2 Angebot, Annahme

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (2) Wir behalten uns technische Änderungen unserer Produkte sowie solche in Form und Farbe vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. (3) Bestellungen und sonstige Aufträge des Kunden sind für diesen verbindlich. Jedoch kommt ein Vertrag mit dem Kunden und uns erst durch ausdrückliche, schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zu Stande.

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro sowie rein netto und ausschließlich Versandkosten ab Werk unserer Zulieferer. (2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Preisänderungen unserer Vorlieferanten wirksam werden und die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin noch nicht ausgeführt ist. Auf Verlangen werden wir die Preisänderungen unserer Vorlieferanten nachweisen. Darüber hinaus sind wir zur Preisänderung berechtigt, sofern sich die amtlichen Wechselkurse zwischen dem Euro und dem US-Dollar bzw. dem Euro und dem Thailändischen Baht um mehr als 5. 0 % zwischen Angebot und Auftragsbestätigung geändert haben. (3) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung durch uns gesondert ausgewiesen. Soweit unser Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlang hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhr-Umsatzsteuer der europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie evtl. Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Auf Nachfrage ist er darüber hinaus verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der von uns gelieferten Waren sowie hinsichtlich gesetzlicher Meldepflichten zu erteilen. Verstößt er gegen vorstehende Verpflichtungen, so ist der Kunde verpflichtet, uns Aufwand und Kosten wegen unterbliebener oder unzutreffender Angaben zu ersetzen. (4) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Unabhängig vom Eintritt einer kalendermäßigen Fälligkeit unserer Forderung tritt deren Fälligkeit ein, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt oder er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen durch den Kunden abhängig zu machen.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Ungeachtet dessen sind wir zur Verrechnung kundenseitiger Zahlungen gemäß § 367 BGB berechtigt.

§ 5 Lieferzeiten

(1) Angegebene Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferanten, sofern wir die Nichtlieferung nicht selbst zu vertreten haben. Sollten unsere Leistungen nicht verfügbar sein, so werden wir den Kunden unverzüglich informieren und eine evtl. von ihm bereits gezahlte Gegenleistung unverzüglich erstatten. (2) Unsere Lieferung setzt darüber hinaus die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns vor. Gerät der Kunde selbst in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. (3) Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen Bezeichnung als solche durchaus. Durch die Mitteilung von Lieferfristen oder Lieferterminen kommt kein Fixgeschäft zu Stande. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Für alle anderen Fälle beschränken wir unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden des Kunden.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Deutschland für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Kaufsache an den Transportführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. (2) Wir sind nicht verpflichtet, die Lieferung durch eine Transportversicherung einzudecken, es sei denn, mit dem Kunden wird etwas anderes individual vertraglich vereinbart.

§ 7 Gewährleistung, Mängelhaftung

(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Insbesondere bedarf es zur Festlegung der Produktbeschaffenheit aufgrund eines von uns zur Verfügung gestellten Musters ausdrücklich der Bezugnahme auf jenes Muster durch individual-vertragliche Absprache. Auch behalten wir uns technische Änderungen unserer Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe vor, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. (2) Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. (3) Für Mängel der Sache leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Nacherfüllung. Schlägt die Ersatzlieferung/Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Ein Rücktritt jedoch wegen nur geringfügiger oder technisch unbedeutender Abweichungen der Ist - von der Sollbeschaffenheit der Ware ist ausgeschlossen. Auch stehen dem Kunden im Falle des Rücktritts vom Vertag daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des gerügten Mangels zu. (4) Sofern der Kunde statt des Rücktritts Schadensersatz nach gescheiterter Nacherfüllung geltend macht, so verbleibt die bis dahin an ihn gelieferte Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Insoweit beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache, es sei denn, wir haben die Vertragsverletzung arglistig verursacht. (5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Etwaige selbständige Garantieansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Garantieansprüche jedoch bedürfen der individual vertraglichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher vertraglicher Nebenpflichten schließen wir unsere Haftung gänzlich aus. Jene Haftungsbeschränkung gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung des Firmeninhabers, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder im Todesfalle bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers einschließlich Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt nicht aber verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. (2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. (3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits bei Vertragsschluss mit uns alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbeschadet unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung so lange ermächtigt, er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt oder über sein Vermögen Offenbarungseid geleistet wird. (4) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigen, sind wir nach Aufforderung des Kunden verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem ausschließlichen Recht der Bundesrepublik Deutschlands unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist der Sitz unserer Niederlassung in Biebertal, Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Biebertal, Bundesrepublik Deutschland.